Liebe Erziehungsberechtigte,
auch im Schulalltag sind die Kontaktmöglichkeiten mit Zecken vielfältig, z.B. in Pausen auf der Grünfläche, beim Außensport, bei Unterrichtsgängen in der Natur, Schülerwanderungen und Schülerfahrten oder Schullandheimaufenthalten. Deshalb möchten wir ihnen einige Informationen über den Umgang mit Zeckenstichen bei Schülern aufzeigen:
Zecken sind Blut saugende Parasiten an Wirbeltieren und auch am Menschen. Es gibt davon weltweit ca. 900 verschiedene Arten, allein in Deutschland davon 20. Die Schildzecke (gemeiner Holzbock) ist in Deutschland am Menschen am häufigsten vertreten. Kennzeichnend sind neben den 8 Füßen die Mundwerkzeuge, die für die Blut saugende Lebensweise entsprechend gestaltet sind. Zecken übertragen Krankheitserreger und sind verantwortlich beim Menschen z. B. für Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) u.a. Mit dem Zeckenstich schafft sich das Tier eine Wunde, aus der das sich ansammelnde Blut aufgesaugt wird. Zecken verankern sich mit den Mundwerkzeugen, der Speichel kann Bakterien, Viren und andere Krankheitserreger enthalten.
Ein Zeckenstich ist eine Verletzung, mit der keinesfalls leichtfertig umgegangen werden sollte. Zecken setzen sich an der menschlichen Haut fest, vor allem in den Kniekehlen, am Haaransatz, in der Leistenbeuge und hinter dem Ohr. Sie verankern sich mit Widerhaken und produzieren 5 – 30 Min. nach dem Stich eine Art Klebstoff, durch den sie sich selbst mit dem Menschen fest verbinden. Mit dem Stich gibt die Zecke ein Betäubungsmittel ab, so dass der Mensch den Zeckenstich nicht spürt. Je länger aber der Saugvorgang anhält, desto wahrscheinlicher ist eine Übertragung von Krankheitserregern.
Entfernen von Zecken Das Problem einer erforderlichen Zeckenentfernung bei Schülern kann bei Freiluftaufenthalten von Klassen unvermittelt und jederzeit auftreten. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Ärzte empfehlen, die Zecken so rasch wie möglich zu entfernen. Es gibt zwar kein explizites Verbot, das Lehrkräften und Betreuern von Klassen das Entfernen von Zecken untersagt, aber die unterschiedliche rechtliche Betrachtungsweise der Zeckenentfernung als einen eigentlich medizinischen Eingriff, der ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht erfolgen sollte, und der Notwendigkeit des sofortigen Handelns kann zu Konflikten und im Schadensfall auch zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.
Obwohl es sich bei der Hilfestellung durch die Lehrkraft auch um eine Form der Ersten Hilfe handelt, möchten wir Sie von vorneherein mit in den Entscheidungsprozess einbeziehen.
Alle Schülereltern bekamen dazu in einem Elternbrief die Möglichkeit zur Entscheidung, wie im Falle eines Zeckenbefalles ihres Kindes vorzugehen ist.