Beurlaubungen

Der Besuch der OGTS ist eine schulische Veranstaltung und damit verpflichtend. Kinder, die früher abgeholt werden müssen oder aus einem triftigen Grund die OGTS nicht besuchen können, benötigen deshalb eine Befreiung über die Schule. Der Antrag muss rechtzeitig über den Schulmanager eingereicht werden.

Bitte denken Sie auch daran, die OGTS zu informieren, falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen während des Schultages abgeholt wurde.