Der Besuch der OGTS ist eine schulische Veranstaltung und damit verpflichtend. Kinder, die früher abgeholt werden müssen oder aus einem triftigen Grund die OGTS nicht besuchen können, benötigen deshalb eine Befreiung über die Schule. Der Antrag muss rechtzeitig bei der Schulleitung/im Büro eingereicht werden.