Ab dem 8. November 2021 gilt zum Schutz unserer Schüler/Schülerinnen und Beschäftigten für alle unsere Schulhäuser und auch für die Räumlichkeiten der OGTS die 3G-Regelung, d.h. das Schulhaus/OGTS darf nur von Personen betreten werden, die entweder getestet, genesen oder geimpft sind.
Bitte denken Sie deshalb an einen entsprechenden Nachweis, wenn Sie zu uns in die Schulhäuser kommen.
Diese Regelung betrifft nicht den Kindergarten im Schulgebäude Zeilitzheim. Für den Kindergarten bleibt es selbstverständlich bei den bekannten Vereinbarungen.
Ab dem 8. November 2021 gilt zum Schutz unserer Schüler/Schülerinnen und Beschäftigten für alle unsere Schulhäuser und auch für die Räumlichkeiten der OGTS die 3G-Regelung, d.h. das Schulhaus/OGTS darf nur von Personen betreten werden, die entweder getestet, genesen oder geimpft sind.
Bitte denken Sie deshalb an einen entsprechenden Nachweis, wenn Sie zu uns in die Schulhäuser kommen.
Diese Regelung betrifft nicht den Kindergarten im Schulgebäude Zeilitzheim. Für den Kindergarten bleibt es selbstverständlich bei den bekannten Vereinbarungen.