In Grundschulen wird kein Schülerausweis ausgestellt, im Regelfall gibt es kein Schülerabo, wie kann also der Nachweis erbracht werden?
Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums ist dies bei Grundschülern so auch nicht notwendig. In Bayern besteht eine allgemeine Schulpflicht, für Kinder im entsprechenden Alter muss laut des Sprechers deshalb auch nur das Alter und der Wohnsitz in Bayern glaubhaft dargelegt werden können. Im Zweifelsfall ist dies über die „normalen“ Ausweispapiere möglich. Ein gesonderter Nachweis der Schule ist nicht nötig. Noch jüngere Kinder sind aktuell von der Testpflicht befreit.
Hier finden Sie einen ausführlichen Faktencheck:
In Grundschulen wird kein Schülerausweis ausgestellt, im Regelfall gibt es kein Schülerabo, wie kann also der Nachweis erbracht werden?
Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums ist dies bei Grundschülern so auch nicht notwendig. In Bayern besteht eine allgemeine Schulpflicht, für Kinder im entsprechenden Alter muss laut des Sprechers deshalb auch nur das Alter und der Wohnsitz in Bayern glaubhaft dargelegt werden können. Im Zweifelsfall ist dies über die „normalen“ Ausweispapiere möglich. Ein gesonderter Nachweis der Schule ist nicht nötig. Noch jüngere Kinder sind aktuell von der Testpflicht befreit.
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