Aus aktuellem Anlass erinnern wir an folgende Regel:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass internet- oder telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Handys entsprechen.
Deshalb gilt das laut Schulordnung untersagte Mitbringen und Verwenden von Handys ebenso für diese Art von Uhren.
Wenn Ihre Kinder diese tragen, müssen sie vor Schulbeginn in der Büchertasche verstaut werden und dürfen erst nach Schulschluss bzw. nach dem Besuch der OGTS wieder angelegt werden. Selbstverständlich kann die Schule, genau wie bei Mobiltelefonen, keine Haftung übernehmen, wenn Uhren oder Handys beschädigt oder entwendet werden.
Aus aktuellem Anlass erinnern wir an folgende Regel:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass internet- oder telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Handys entsprechen.
Deshalb gilt das laut Schulordnung untersagte Mitbringen und Verwenden von Handys ebenso für diese Art von Uhren.
Wenn Ihre Kinder diese tragen, müssen sie vor Schulbeginn in der Büchertasche verstaut werden und dürfen erst nach Schulschluss bzw. nach dem Besuch der OGTS wieder angelegt werden. Selbstverständlich kann die Schule, genau wie bei Mobiltelefonen, keine Haftung übernehmen, wenn Uhren oder Handys beschädigt oder entwendet werden.